Verleihbedingungen

Verleih- bzw. Mietbedingungen für Fahrräder, E-Bikes und Elektromotorroller

1. Mietgegenstand und Vertragsparteien Der Mietvertrag wird zwischen dem Verleiher (nachfolgend "Verleiher") und dem Mieter (nachfolgend "Mieter") geschlossen. Der Verleiher stellt dem Mieter das im Mietvertrag genannte Fahrrad, E-Bike oder Elektromotorroller (nachfolgend "Mietgegenstand") für den vereinbarten Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung.

2. Mietdauer und Rückgabe Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Verleiher. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Verleihers.

3. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Anweisungen des Verleihers zu nutzen.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Verkehrsvorschriften oder Vernachlässigung entstehen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand stets gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere durch Verwendung von geeigneten Schlössern.
  • Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermieten oder überlassen.

4. Haftung und Schäden

  • Der Mieter haftet für jegliche Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietdauer entstehen, einschließlich Verlust und Diebstahl. Der Mieter haftet auch für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Vernachlässigung des Mietgegenstandes entstehen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, dem Verleiher unverzüglich jegliche Schäden oder Mängel am Mietgegenstand mitzuteilen. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die dem Mieter oder Dritten durch die Nutzung des Mietgegenstands entstehen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, für Schäden und Verluste eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder auf eigene Kosten für den Schaden aufzukommen.

5. Rückgabe des Mietgegenstands

  • Der Mietgegenstand ist in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben. Etwaige Schäden oder Verluste sind dem Verleiher bei Rückgabe unverzüglich zu melden.
  • Der Verleiher behält sich das Recht vor, den Mietgegenstand bei der Rückgabe zu überprüfen und etwaige Mängel oder Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen.

6. Kaution

  • Der Verleiher kann eine Kaution als Sicherheit für den Mietgegenstand verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands zurückerstattet. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands behält sich der Verleiher das Recht vor, die Kaution zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten.

7. Vertragsstrafen

  • Bei Verletzung der Mietbedingungen, insbesondere bei verspäteter Rückgabe oder unsachgemäßer Nutzung, kann der Verleiher Vertragsstrafen erheben.

8. Widerruf und Stornierung

  • Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen behält sich der Verleiher das Recht vor, eine Stornogebühr zu erheben.

9. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.